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   BVerwG, 17.07.1963 - VI C 162.60   

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BVerwG, 17.07.1963 - VI C 162.60 (https://dejure.org/1963,351)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1963 - VI C 162.60 (https://dejure.org/1963,351)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1963 - VI C 162.60 (https://dejure.org/1963,351)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.07.1960 - VI C 193.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1963 - VI C 162.60
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, es sei keine Ermessensfrage, ob ein Vergehen den Beamten der Berufung in das Beamtenverhältnis unwürdig erscheinen lasse, sondern es handele sich dabei um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der in vollem Umfang der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliege, steht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 -, DÖV 1960 S. 840 , vom 25. Januar 1960 - BVerwG VI C 240.57 -, vom 6. Juli 1960 - BVerwG VI C 193.58 - und BVerwGE 15, 128 [130]).

    Wenn die Revision in der mündlichen Verhandlung dem Sinne nach ausgeführt hat, die Beklagte könne sich auf ihre Unkenntnis nicht berufen, weil sie es zu vertreten habe, daß nicht - rechtzeitig - ein Strafregisterauszug angefordert bzw. die spätere Anforderung überwacht worden sei, so verkennt die Revision einmal, daß selbst schuldhafte Unkenntnis nach dem Gesetz der Kenntnis nicht gleichsteht (vgl. BVerwGE 11, 61 [64]), zum anderen, daß der Kläger durch sein eigenes Verhalten - Vorlage eines strafvermerkfreien Führungszeugnisses, Abgabe mehrfacher jedenfalls objektiv unrichtiger Erklärungen über Unbestraftheit - maßgebend dazu beigetragen hat, der Beklagten solche Maßnahmen nicht als dringlich und wesentlich erscheinen zu lassen; der Kläger kann daher keinesfalls daraus, daß sie nicht rechtzeitig oder nicht nachdrücklich genug erfolgt sein sollten, für sich günstige Folgerungen herleiten.

    Der erkennende Senat hat bereits im Urteil vom 6. Juli 1960 (BVerwGE 11, 61 [65]) unter Berücksichtigung der Folge, daß eine Anwendung des § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG entfällt, wenn es infolge einer Amnestie gar nicht zur Verurteilung gekommen ist, ausgeführt, daß gleichwohl die Auffassung keinen rechtlichen Bedenken begegnet, ein dem Kläger zuteil gewordener Straferlaß habe die Verurteilung selbst nicht beseitigt und auch die der Straftat unter beamtenrechtlichen Gesichtspunkten zukommende Würdigung nicht berührt.

  • BVerwG, 14.09.1961 - II C 188.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1963 - VI C 162.60
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 5, 12 [13]; Urteil vom 14. September 1961 - BVerwG II C 188.59 -) hätte die Revision bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist die Beweismittel bezeichnen müssen, deren Erhebung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder jedenfalls hätte aufdrängen müssen; sie hätte also z.B. die Zeugen, die nach ihrer Meinung hätten vernommen werden müssen, unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen bezeichnen müssen.

    Daß Beweisanträge in dieser Richtung in den Vorinstanzen gestellt worden seien, wird von der Revision nicht dargelegt (vgl. zu diesem Erfordernis bei der Aufklärungsrüge Urteile vom 14. September 1961 - BVerwG II C 188.59 -, vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 94.58 - und vom 23. April 1963 - BVerwG II C 53.60 -).

  • BVerwG, 08.11.1962 - II C 180.60

    Anwendbarkeit des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Bundesbeamtengesetz (BBG) auf einen

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1963 - VI C 162.60
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, es sei keine Ermessensfrage, ob ein Vergehen den Beamten der Berufung in das Beamtenverhältnis unwürdig erscheinen lasse, sondern es handele sich dabei um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der in vollem Umfang der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliege, steht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 -, DÖV 1960 S. 840 , vom 25. Januar 1960 - BVerwG VI C 240.57 -, vom 6. Juli 1960 - BVerwG VI C 193.58 - und BVerwGE 15, 128 [130]).

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob der Begriff der Unwürdigkeit (oder Würdigkeit) für die Ämter verschiedener Laufbahngruppen verschieden sein kann (offengeblieben in dem Urteil vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 -) oder ob die Frage nach der Unwürdigkeit für alle Laufbahnen nur einheitlich beantwortet werden kann (so BVerwGE 15, 128 [131], wo aber auch eingeräumt wird, daß die Tat eines Beamten in gehobener Dienststellung verwerflicher erscheinen kann als die gleiche Tat eines Beamten in geringerer Dienststellung).

  • BVerwG, 15.01.1960 - VI C 229.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1963 - VI C 162.60
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, es sei keine Ermessensfrage, ob ein Vergehen den Beamten der Berufung in das Beamtenverhältnis unwürdig erscheinen lasse, sondern es handele sich dabei um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der in vollem Umfang der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliege, steht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 -, DÖV 1960 S. 840 , vom 25. Januar 1960 - BVerwG VI C 240.57 -, vom 6. Juli 1960 - BVerwG VI C 193.58 - und BVerwGE 15, 128 [130]).

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob der Begriff der Unwürdigkeit (oder Würdigkeit) für die Ämter verschiedener Laufbahngruppen verschieden sein kann (offengeblieben in dem Urteil vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 -) oder ob die Frage nach der Unwürdigkeit für alle Laufbahnen nur einheitlich beantwortet werden kann (so BVerwGE 15, 128 [131], wo aber auch eingeräumt wird, daß die Tat eines Beamten in gehobener Dienststellung verwerflicher erscheinen kann als die gleiche Tat eines Beamten in geringerer Dienststellung).

  • BVerwG, 23.04.1963 - II C 53.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1963 - VI C 162.60
    Daß Beweisanträge in dieser Richtung in den Vorinstanzen gestellt worden seien, wird von der Revision nicht dargelegt (vgl. zu diesem Erfordernis bei der Aufklärungsrüge Urteile vom 14. September 1961 - BVerwG II C 188.59 -, vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 94.58 - und vom 23. April 1963 - BVerwG II C 53.60 -).
  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1963 - VI C 162.60
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 5, 12 [13]; Urteil vom 14. September 1961 - BVerwG II C 188.59 -) hätte die Revision bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist die Beweismittel bezeichnen müssen, deren Erhebung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder jedenfalls hätte aufdrängen müssen; sie hätte also z.B. die Zeugen, die nach ihrer Meinung hätten vernommen werden müssen, unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen bezeichnen müssen.
  • BVerwG, 08.11.1961 - VI C 120.59
    Auszug aus BVerwG, 17.07.1963 - VI C 162.60
    Die Rücknahme gründe, des § 12 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BBG stehen selbständig nebeneinander (vgl. zu der entsprechenden Vorschrift des LBG Berlin BVerwGE 13, 156 [159]), und die von der Beklagten ausgesprochene Rücknahme genügt den Erfordernissen des § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG; die Beklagte hat die Rücknahme auch auf diese Vorschrift gestützt.
  • BVerwG, 08.02.1961 - VI C 81.58
    Auszug aus BVerwG, 17.07.1963 - VI C 162.60
    Das Vorbringen der Revision, der nach Verurteilung Amnestierte werde damit beamtenrechtlich schlechter und damit ungleich behandelt im Verhältnis zu dem vor Verurteilung Amnestierten, gibt dem Senat keinen Anlaß, seine obenerwähnte Auffassung, daß es sich um verschiedene Sachverhalte handelt, aufzugeben, zumal angesichts seines Urteils vom 8. Februar 1961 (BVerwGE 12, 42 [45]).
  • BVerwG, 25.01.1960 - VI C 240.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1963 - VI C 162.60
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, es sei keine Ermessensfrage, ob ein Vergehen den Beamten der Berufung in das Beamtenverhältnis unwürdig erscheinen lasse, sondern es handele sich dabei um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der in vollem Umfang der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliege, steht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 -, DÖV 1960 S. 840 , vom 25. Januar 1960 - BVerwG VI C 240.57 -, vom 6. Juli 1960 - BVerwG VI C 193.58 - und BVerwGE 15, 128 [130]).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78

    Verschweigen einer strafgerichtlichen Verurteilung im Rahmen eines

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß ein nach der Verurteilung gewährter Straferlaß der Rücknahme der Ernennung nicht entgegensteht (BVerwGE 11, 61 [65]; Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG 6 C 162.60 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 7 = DÖD 1963, 215, 216]).

    Ob eine Tat zur "Unwürdigkeit" im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2 LBG führt, ist eine von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang nachzuprüfende Rechtsfrage; der Einstellungsbehörde ist insoweit kein Beurteilungsspielraum eingeräumt (BVerwGE 15, 128 [130, 132]; Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG 6 C 162.60 - [DÖD 1963, 215]; Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG 2 C 116.65 - [DÖD 1966, 193, 194]).

    Bei seiner erneuten Entscheidung wird das Berufungsgericht insoweit auch zu berücksichtigen haben, daß je nach der Dienststellung, die der Beamte einnimmt, die begangene Tat als mehr oder weniger verwerflich erscheinen kann, so daß die Unwürdigkeit trotz gleicher strafrechtlicher Beurteilung zu bejahen oder zu verneinen sein kann (BVerwGE 15 128 [131]; Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG 6 C 162.60 - [a.a.O.]; vgl. auch Fürst, GKÖD I, K § 12 Rz 18 f. mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 9. November 1956 [BVerwGE 5, 12, 13 [BVerwG 09.11.1956 - II C 175/54]], vom 14. September 1961 - BVerwG II C 188.59 -, vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 94.58 -, vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 162.60 - [RiA 1963, 365], vom 29. Oktober 1963 - BVerwG VI C 88.61 -, vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 7.62 - und vom 15. September 1965 - BVerwG VI C 37.64 -) hätte die Revision bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist die Beweismittel bezeichnen müssen, deren Erhebung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder jedenfalls hätte aufdrängen müssen (zu diesem Erfordernis insbesondere Urteil vom 13. Mai 1965 - BVerwG II C 150.62 -), sie hätte also z.B. die Zeugen, die ihrer Meinung nach hätten vernommen werden müssen, unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen bezeichnen und vor allem angeben müssen, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruht.
  • BVerwG, 17.08.1976 - 6 B 2.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung eines

    Hierfür ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erforderlich, daß substantiiert - und damit präzisiert - dargelegt wird, entweder welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen und welche Beweismittel in Betracht gekommen wären (vgl. u.a. Beschlüsse vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 -, vom 13. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 130.60 -, vom 3. März 1961 - BVerwG VI B 61.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 3, 5 und 8], Urteile vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 162.60 - [RiA 1963, 365 = DÖD 1963, 215], vom 8. September 1966 - BVerwG VI C 6.63 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 25 = RiA 1969, 56], vom 22. Januar 1969 - BVerwG VI C 52.65 - [BVerwGE 31, 212, 217 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]], Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG VI B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81] und vom 11. Juni 1975 - BVerwG VI CB 42.74 - [zur Veröffentlichung vorgesehen]).

    Im übrigen hätte auch das Berufungsgericht die - unsubstantiierte - Annahme, in der DDR seien weitere Unterlagen über die militärische Laufbahn des Ehemannes der Klägerin vorhanden, in den Bereich jener bloßen Vermutungen rechnen dürfen, denen ein Gericht jedenfalls unter solchen Umständen nicht weiter nachzugehen brauchte (vgl. Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 162.60 - [RiA 1963, 365 = DÖD 1963, 215; insoweit in Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 7 und VerwRspr. Bd. 16 Nr. 128 nicht abgedruckt] sowie Beschluß vom 16. April 1975 - BVerwG VI B 83.74 -).

  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Hierfür ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erforderlich, daß substantiiert dargelegt wird, entweder welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären und welches Ergebnis von einer entsprechenden Beweisaufnahme zu erwarten gewesen wäre (vgl. u.a. Beschlüsse vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 -, vom 13. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 130.60 -, vom 3. März 1961 - BVerwG VT B 61.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 3, 5 und 8], Urteile vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 162.60 - [RiA 1963, 365 = DÖD 1963, 215], vom 8. September 1966 - BVerwG VT C 6.63 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 25 = RIA 1969, 56], vom 22. Januar 1969 - BVerwG VI C 52.65 - [BVerwGE 31, 212, 217 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]], Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 - und vom 11. Mai 1971 - BVerwG VI B 59.70 -).
  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 116.65

    Rücknahme einer Ernennung wegen nachträglicher Feststellung strafgerichtlicher

    Das Wohlverhalten und die Bewährung des Klägers seit seinen streitigen Ernennungen ist somit für die Anwendung des § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG unerheblich (BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 162.60 - [RiA 1963 S. 363; DÖD 1963 S. 215]).

    Denn die beiden Rücknahmegründe des § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BBG stehen - wie sich schon aus dem Wortlaut ("oder") ergibt - selbständig nebeneinander (BVerwG, Urteil vom 8. November 1961 - BVerwG VI C 120.59 - [Buchholz BVerwG 237.2, § 11 LBG Berlin Nr. 2] und Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 162.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 12 BBG Nr. 7]) mit der Folge, daß bei Erfüllung auch nur eines der beiden gesetzlichen Tatbestände die Rücknahme der Ernennung statthaft und geboten ist.

  • BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung

    Hiernach kann es für die Anwendung dieser Vorschrift nicht wesentlich sein, ob die Unkenntnis der Ernennungsbehörde auf deren Verschulden beruht; für die entsprechende Vorschrift des § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG hat dies das Bundesverwaltungsgericht bereits klargestellt (BVerwGE 11, 61 [BVerwG 06.07.1960 - VI C 193/58] [64] und Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 162.60 -).
  • BVerwG, 17.03.1965 - VI C 82.62

    Begriff "in Ausübung militärischen Dienstes" im Kriegsunfallrecht - Zuordnung der

    Fernliegenden Vermutungen braucht nicht nachgegangen zu werden (Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 162.60 - [RiA 1963 S. 365 = DÖD 1963 S. 215]).

    Zwar müssen angetretene Beweise in der Regel erhoben werden (vgl. dazu Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 - [DÖV 1964 S. 561]), jedoch wird von der Revision selbst nicht dargelegt, daß in den Vorinstanzen in dieser Hinsicht Beweise angeboten worden seien (vgl. zu diesem Erfordernis gleichfalls Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 162.60 -).

  • BVerwG, 16.04.1975 - VI B 83.74

    Befähigung zum Richteramt - Anforderungen an das ordnungsgemäße Stellen eines

    Bei dieser Sach- und Rechtslage hat sich dem Berufungsgericht eine weitere Aufklärung in diesem Punkt nicht aufzudrängen brauchen; es hat die Annahme des Klägers, der Untersuchungsführer Dr. G. erfülle nicht die Voraussetzungen des § 55 Abs. 2 Satz 3 DO NW, die allein darauf gegründet worden ist, dieser sei als Regierungsrat in der staatlichen Verwaltung tätig gewesen und jetzt in der Kommunalverwaltung tätig, in den Bereich jener bloßen Vermutungen rechnen dürfen, denen ein Gericht unter diesen Umständen nicht weiter nachzugehen braucht (vgl. Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 162.60 - [RiA 1963, 365 = DÖD 1963, 215; insoweit in Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 7 und VerwRspr. Bd. 16 Nr. 128 nicht abgedruckt]).
  • BVerwG, 15.09.1965 - VI C 37.64

    Möglichkeit der Ersetzung eines im ersten Rechtszug ergangenen Prozessurteils

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 9. November 1956 [BVerwGE 5, 12, 13 [BVerwG 09.11.1956 - II C 175/54]], vom 14. September 1961 - BVerwG II C 188.59 -, vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 94.58 -, vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 162.60 - [RiA 1963 S. 365], vom 29. Oktober 1963 - BVerwG VI C 88.61 - und vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 7.62 -) hätte die Revision bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist die Beweismittel bezeichnen müssen, deren Erhebung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder jedenfalls hätte aufdrängen müssen, sie hatte also z.B. die Zeugen, die ihrer Meinung nach hätten vernommen werden müssen, unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen bezeichnen und angeben müssen, von welchen "Zentralstellen" welche Auskünfte hätten eingeholt werden sollen.
  • BVerwG, 25.09.1975 - 6 B 13.75

    Nichtzulassung der Revision

    Hierfür ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erforderlich, daß substantiiert - und damit präzisiert - dargelegt wird, entweder welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären und welches Ergebnis von einer entsprechenden Beweisaufnahme zu erwarten gewesen wäre (vgl. u. a. Beschlüsse vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60-, vom 13. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 130.60-, vom 3. März 1961 - BVerwG VI B 61.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 3, 5 und 8], Urteile vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 162.60 - [RiA 1963, 365 = DÖD 1963, 215], vom 8. September 1966 - BVerwG VI C 6.63 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 25 = RiA 1969, 56], vom 22. Januar 1969 - BVerwG VI C 52.65 - [BVerwGE 31, 212, 217 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] ], Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG VI B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81] und vom 11. Juni 1975 - BVerwG VI CB 42.74 - [zur Veröffentlichung vorgesehen]).
  • BVerwG, 26.09.1963 - VIII C 32.63

    Entlassung eines Berufssoldaten wegen Herbeiführung der Ernennung durch

  • BVerwG, 29.02.1980 - 2 B 31.79

    Nichtbeförderung eines Beamten in ein Amt der Besoldungsgruppe A 16 - Mangelnde

  • BVerwG, 11.06.1975 - VI CB 42.74

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 15.06.1984 - 2 B 46.83

    Voraussetzungen für eine zulässige Ablehung eines Beweisantrages

  • BVerwG, 20.08.1980 - 2 B 54.79

    Ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 27.01.1982 - 2 B 8.82

    Nichtzulassung der Revision mangels Verfahrensmängel - Verletzung der

  • BVerwG, 17.09.1970 - VI B 1.70

    Darlegung eines Verfahrensmangels als Voraussetzungen einer Revision

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.1998 - 2 S 591/95

    Rücknahme der Ernennung; Tätigkeit für das MfS; persönliche Eignung;

  • BVerwG, 18.10.1966 - VI C 99.63

    Gewährung von Verschollenheitsbezügen bei vermuteter Verschollenheit des Beamten

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